Mitarbeiterinformation zur DSGVO


Am 25. Mai 2018 endete die Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dazu stellen wir Ihnen die nachfolgenden Informationen zur Verfügung, die an dieser Stelle auch künftig aktualisiert werden.

Verpflichtungserklärung für neue Mitarbeiter

Ab sofort werden alle Mitarbeiter mit neuen Arbeitsverträgen darauf verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Damit folgt Konradin einer Empfehlung der deutschen Datenschutzkonferenz. Siehe das Kurzpapier der DSK: „Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DS-GVO

Die Verpflichtungserklärung und die Hintergründe zur DSGVO stellt der Datenschutzkoordinator in einer ca. 30-minütigen Einführung den betroffenen Mitarbeitern vor.

HINWEIS: Rückwirkend führen wir die Unterrichtung und Verpflichtung nur für diejenigen Mitarbeiter durch, die in “sensiblen Bereichen” arbeiten, wo sie sehr oft mit personenbezogenen Daten umgehen: Buchhaltung, Personalabteilung, IT und Online.

Falls Sie nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören, aber dennoch an einer aktuellen Unterrichtung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne beim Datenschutzkoordinator, Herrn Mutz, an.

 

Kontaktaufnahme mit neuen Geschäftspartnern

Grundsätzlich ist die Datenerhebung aus öffentlich zugänglichen Quellen (u.a. Webseiten, soziale Medien, Messekataloge, Verzeichnisse, etc.) oder nach persönlichem Kontakt (z.B. nach Übergabe Visitenkarte) weiterhin zulässig. Folgende Vorgehensweise ist hierbei ab sofort verpflichtend: Senden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme per Email den Link https://privacy.konradin.de/datenerhebung zur Datenerhebung mit der Bitte um Beachtung und Hinweis auf die Quelle der Datenerhebung an Ihre Kunden und setzen Sie die Emailadresse datenerhebung@konradin.de in bcc.

Zum Beispiel:

Sehr geehrter Herr Kunde,

herzlichen Dank für das freundliche Gespräch auf der Messe. Um Ihre Daten in unseren Systemen speichern zu können, bitte ich Sie um Beachtung unserer Informationen zur Datenerhebung unter https://privacy.konradin.de/datenerhebung

… Akquise-Anschreiben…

MfG

oder:

Sehr geehrter Herr Kunde,

ich bin über Ihre Website auf Sie aufmerksam geworden und würde Ihnen gerne Informationen zu unseren Medien zusenden. Um Ihre Daten in unseren Systemen speichern zu können, bitte ich Sie um Beachtung unserer Informationen zur Datenerhebung unter https://privacy.konradin.de/datenerhebung

… Akquise-Anschreiben…

MfG

 

 

Lead-/Adressgenerierungsmodelle

Unsere Lead-/Adressgenerierungsmodelle (Infoservice, Firmenverzeichnisse, Adventskalender, Gewinnspiele, Newsletteranmeldung, etc.) sind weiterhin zulässig. Dazu wurden bzw. werden die Einverständniserklärungen am Ende der Formulare angepasst. Die Weitergabe an unsere Kunden muss zweckgebunden sein und die Kunden müssen konkret genannt werden. Außerdem wird bei allen Formularen das DoubleOptIn-Verfahren integriert.

Darüber können Sie Ihre Kunden mit dem Textbaustein informieren, den Sie in den FAQ finden http://service.konradin.de/faq/kundeninfo-bei-adressweitergabe/

 

Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung

Mit allen Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben wir bereits Auftragsdatenverarbeitungsverträge (AV) abgeschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies auch bei neuen Dienstleistern. Bei Fragen, bzw. wenn Sie einen AV von Kunden/Agenturen zugeschickt bekommen, wenden Sie sich bitte an datenschutzbeauftragter@konradin.de.

 

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärungen auf unseren Webseiten wurden aktualisiert und neu integriert.

 

Umgang Bestandkunden/Wechselversand/NL-Empfängern/Mediakunden

Da in Deutschland auch schon in der Vergangenheit hohe Anforderungen an den Datenschutz galten, hat sich die Rechtslage nach der DSGVO nicht wesentlich verändert. Wir können unsere bestehenden Geschäftspartner, Mediakunden usw. weiterhin und ohne aktualisierte Einverständniserklärung kontaktieren bzw. mit Informationen beliefern. Wir werden künftig bei allen Online-Formularen und Registrierungsprozessen das DoubleOptIn-Verfahren integrieren.

 

FAQ

Die von Ihnen gestellten Fragen haben wir in einem eigenen FAQ-Bereich zum Datenschutz beantwortet: http://service.konradin.de/faq/category/allgemein/datenschutz/

Weitere Fragen senden Sie bitte an datenschutzbeauftragter@konradin.de oder an Ihren zuständigen Verlagsleiter/in.

 

Leinfelden, 25.5.2018

Die Geschäftsleitung