Grundsätzlich ist die Datenerhebung aus öffentlich zugänglichen Quellen (u.a. Webseiten, soziale Medien, Messekataloge, Verzeichnisse, etc.) weiterhin zulässig. Folgende Vorgehensweise ist hierbei ab sofort verpflichtend:
- Senden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme per Email den Link https://privacy.konradin.de/datenerhebung mit, mit der Bitte um Beachtung
- Nennen Sie die öffentlich zugängliche Quelle, aus der Sie die Kontaktdaten haben (z.B. Website)
- Setzen Sie die Emailadresse datenerhebung@konradin.de in BCC. (Dies dient später als Beleg für die korrekte Erfüllung unserer Informationspflicht.)
Zum Beispiel:
Sehr geehrter Herr Kunde,
ich bin über Ihre Website auf Sie aufmerksam geworden und würde Ihnen gerne Informationen zu unseren Medien zusenden. Um Ihre Daten in unseren Systemen speichern zu können, bitte ich Sie um Beachtung unserer Informationen zur Datenerhebung unter https://privacy.konradin.de/datenerhebung
… Akquise-Anschreiben…
MfG
P.S. 1: Die Informationen unter “privacy.konradin.de” sind dort auch komplett auf Englisch verfügbar: https://privacy.konradin.de/english/data-collection/
P.S. 2: Dieser oft gebrauchte Vorgang eignet sich ideal für einen Outlook-Quickstep, mit dem Sie viel Zeit sparen können.