Wie lange darf man einen irgendwann mal eingebuchten Kontakt/Kunden wieder/noch angehen ohne sein erneutes Einverständnis einzuholen?


Konkrete Fristen sind in der DSGVO hierzu nicht genannt. Also kursieren unterschiedliche “Faustregeln”, meist etwa zwischen 18 Monaten und 3 Jahren.

Durch unsere gängigen Maßnahmen wie Newsletter-, Wechselversand oder Telefonmarketing dürfte sichergestellt sein, dass wir im o.g. Sinne unsere Daten aktiv weiter nutzen und daher die Einwilligung nicht auffrischen müssen.

Unabhängig davon können betroffene Personen jederzeit unter datenschutz-online@konradin.de gegen die weitere Nutzung ihrer Daten widersprechen. Eine entsprechende Abmelde-Möglichkeit muss daher – wie bisher auch schon – unbedingt in jeder Newsletter-Aussendung enthalten sein.