Muss ich für alle bestehende Kunden nachträglich noch eine Einverständniserklärung einholen oder gibt es nur bestimmte Segmente, bei denen es erforderlich wäre?


Nein.

siehe auch: http://service.konradin.de/faq/wie-lange-darf-man-einen-irgendwann-mal-eingebuchten-kontaktkunden-wiedernoch-angehen-ohne-sein-erneutes-einverstaendnis-einzuholen/