Darf man bei einem AO-Kunden auch einfach so die bdw anbieten oder gilt die Einverständniserklärung nur für ein bestimmtes Produkt?


Wir erbitten die Einwilligung stets auch für verbundene Unternehmen der Konradin Mediengruppe. Daher ist das problemlos möglich, solange der Zweck vergleichbar ist (z.B. es geht um Angebote zu Werbemöglichkeiten in unseren Publikationen).