Was gilt als Einverständniserklärung? Nur die Abgabe der Visitenkarte oder eben dass ich zur Speicherung der Daten im CRM nochmals ein schriftliches Einverständnis des ASP benötige?


Die Visitenkarte fällt unter Art.13 DSGVO (Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person). Also nicht aus einer öffentlich zugänglichen Quelle, sondern direkt von der Person.

Dennoch ist auch hier die folgende Vorgehensweise ab sofort verpflichtend:

  1. Senden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme per Email den Link https://privacy.konradin.de/datenerhebung mit, mit der Bitte um Beachtung
  2. Nennen Sie die Quelle, aus der Sie die Kontaktdaten haben (z.B. unser Gespräch auf der Messe)
  3. Setzen Sie die Emailadresse datenerhebung@konradin.de in BCC. (Dies dient später als Beleg für die korrekte Erfüllung unserer Informationspflicht.)

Zum Beispiel:

Sehr geehrter Herr Kunde,

herzlichen Dank für das freundliche Gespräch auf der Messe. Um Ihre Daten in unseren Systemen speichern zu können, bitte ich Sie um Beachtung unserer Informationen zur Datenerhebung unter https://privacy.konradin.de/datenerhebung

… Akquise-Anschreiben…

MfG