Bei der Einwilligung bzw. Einverständniserklärung unterscheiden wir die Situation, je nach dem, ob wir und mit (potenziellen) Geschäftspartnern austauschen, oder mit Lesern:
1) Bei der Ansprache von (potenziellen) Kunden gehen wir so vor, dass wir beim Erstkontakt auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen. Nimmt der Kunde diese Möglichkeit nicht wahr, sondern antwortet auf unser Angebot, dann ist seine Einwilligung implizit, weil gemeinsam ein Geschäftsvorgang angebahnt wird [siehe Art. 6, 1) f)].
Artikel 6, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
[…]
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
2) Eine ausdrückliche Einwilligung erfassen und dokumentieren wir nur bei Bestellungen/Anmeldungen von Lesern (z.B. Newsletter, Webinar, Whitepaper). Diese geschieht dann direkt am Formular, in dem der User die Daten einträgt.