Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1.1.2020 verlangt die Post extra Porto für “Premium-Versand”, wenn nicht eine sog. Ruhezone auf dem Cover eingehalten wird.
- Für verkaufte Titelmotive werden die Mehrkosten getragen und nicht an den Kunden weiterberechnet
- WICHTIG:
- Info an Vertrieb (Fr. Fiori), ob ein Premiumversand notwendig ist, möglichst zum Anzeigenschluss, allerspätestens zwei Tage vor dem pdf-Termin.
- Sollten bis dahin noch gar keine Daten vom Kunden da sein, wir Fr. Fiori das weitere Vorgehen mit Herrn Poulios besprechen.
- Frau Fiori muss auch dann informiert werden, wenn zum Anzeigenschluss noch die Info fehlt, ob das Covermotiv verkauft ist oder nicht.
- Redaktion und Layout legen ab sofort bei der Covergestaltung auch die Etikettenposition fest!
- Ein PDF davon leitet Frau Fiori an den Versender weiter.
- Diese PDFs mit dem Etikettenplatz werden jeweils hier abgelegt: V:\Layout V\Platzierungsvorgaben_Post_für alle Objekte_ab_2020
- Anleitung bei bei Titelflappen

NEU: Positionierhilfe auf der Titelseite
- Das Etikett darf inkl. des magentafarbigen Platzierungsspielraumes nur innerhalb der hellgelben Zone verschoben werden.
- Die hellgrüne Ruhezone der Post, die mit 2 cm Abstand darum herum befindet, muss dabei auch mitverschoben werden, darf dann aber auch über die gelbe Zone hinaus gehen.
- Innerhalb dieses hellgrünen Feldes darf keine positive Schrift unter 7 mm stehen (also schwarze oder farbige Schriften), genauso wie positive Schriftlogos!
- Negativ weiße Schriften sind erlaubt.
Layout und Chefredakteurinnen und -redakteure stimmen sich über einen geeigneten Platz ab, bei dem das Etikett so platziert ist, dass in die Ruhezone keine dieser Schriften einläuft. Sofern das nicht geht bei den aktuellen Titeln, muss darüber nachgedacht werden, ob man durch Verschiebung oder leichte Umgestaltung der Titelseiten die Ruhezone eingehalten werden kann. Sofern das nicht gehen sollte oder nicht von der Redaktion gewollt ist, muss eine Info an Herrn Poulios oder den/die zuständige/n Verlagsleiter/in gehen, damit diese entscheiden können, ob hier ein Aufpreis in Form des Premiumversandes gezahlt wird.
Nach Freigabe der Chefredakteurinnen und – redakteure muss eine pdf-Datei mit dem Stand des Postetikettendummys inkl. Vermaßung des Standes auf der Seite von unten und rechts und links an Frau Fiori gesandt werden, damit diese den Stand an die Versender weitergeben kann. Das gilt auch für Titelseiten, die von Anfang an keine Probleme bereiten bei der Platzierung!
Vorgehensweise bei verkauften Titelmotiven
Die Position unserer Geschäftsleitung ist eindeutig: Keine Einschränkungen für unsere Anzeigenkunden durch die neuen Vorschriften. (Das heißt, in solchen Fällen “kaufen wir uns frei” durch das rechtzeitige Anmelden eines Premiumversands).
- Das AM trägt auf der Bogeneinteilung rechts oben ein, ob eine Titelseite verkauft ist, oder nicht. Eine andere, gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

- Kommt ein Titelmotiv, das unerlaubte Schriften enthält, versucht zunächst das Layout, das Etikett inkl. der Zonen so zu verschieben, dass die Schriften nicht mehr in die Ruhezone hineinragen.
- Gelingt das, dann geht diese neue Platzierung inkl. Vermaßung vor der Abgabe der Ausgabe an Frau Fiori zur Weiterleitung an den Versender. So kann dieser für diese eine Ausgabe das Etikett anders platzieren.
- Sollte das nicht möglich sein, geht ebenfalls eine Info an Frau Fiori sowie an Herrn Poulios, die dann für diese Ausgabe einen Premiumversand bei der Post beantragen, der mit Mehrkosten verbunden ist.
Die Überprüfung der Einhaltung der Ruhezone der Post und die damit verbundene korrekte Platzierung der Etiketten regelt also jeder Objektverantwortliche im Team Medienproduktion in Abstimmung mit den jeweiligen Chefredakteurinnen und -redakteuren.
Vorgehensweise bei Titelflappen
Info durch AM
Das AM informiert in der Bogeneinteilung den Vertrieb (Frau Fiori) und die Medienproduktion (Frau Apel und die Objektverantwortliche), welche Art von Titelflappe verkauft wurde (s.u.). Beim Layout ist zu beachten:
- Das Etikett muss zwangsweise auf der rechten Seite so platziert werden, dass die Titelflappe nicht überklebt wird. Hierbei hat der Versender zugesichert, dass er das Etikett quasi passgenau mit 1,5 cm vom rechten Rand platzieren kann. Wir müssen hier also keine Rücksicht auf den Platzierungsspielraum von 2 cm um das Etikett nehmen, den der Versender für die „normale“ Platzierung der Etiketten benötigt.
Es gibt zwei Arten von Titelflappen:
- Beispiel Malerblatt: Hier wird die Titelseite auf der Vorderseite der Flappe wiederholt und nur die aufgeschlagene Rückseite der Flappe wird mit einer Anzeige vom Kunden bedruckt. Dabei sollte also darauf geachtet werden, dass das Etikett auf der rechten Seite so platziert wird, dass keine „unerlaubten“ Schriften in die Ruhezone der Post hineinreichen. Sofern das nicht vermieden werden kann, muss eine Info an Frau Fiori gehen zur Bestellung eines Premiumversandes.
- Beispiel Beschaffung aktuell oder Medizin & Technik: Hier wird auch die Vorderseite der Flappe verkauft und nur der Kopf des Titels wiederholt. Hierbei wird ein Teil der Ruhezone auch zwangsweise in die Titelflappe hineinragen, sodass hier Frau Fiori quasi automatisch einen Premiumversand oder alternativ ein Deckblatt in Auftrag geben muss.