Es kommt immer wieder vor:
Ein Nutzer gibt für ein Whitepaper, Webinar oder Event die damit verbundene Einwilligung ab, widerruft sie dann aber sofort wieder. Wie gehen wir damit um?
Selbstverständlich müssen wir das Recht des Betroffenen natürlich respektieren und wunschgemäß umsetzen. Es gibt aber zwei wichtige “Abzweigungen” von diesem Grundsatz:
Abzweig 1: Einwilligung für Sponsoren (Leads)
Es ist absolut legitim, dass wir Dienstleistungen anbieten, die für die Teilnehmer zwar monetär kostenlos sind, aber durch die Angabe der Kontaktdaten “bezahlt” werden. Diese Leads geben wir dann an die – in der Einwilligung klar benannten – Sponsoren weiter, und zwar sofort bei der Anmeldung. Die betroffene Person hat eingewilligt, von den Sponsoren – zumindest einmal – kontaktiert zu werden. Auf diese Kontaktaufnahme hin kann die betroffene Person selbstverständlich gegenüber dem einzelnen Sponsor gegen weitere Kontaktaufnahme widersprechen.
Wir (Konradin) tragen einen entsprechenden Widerspruch in unseren Systemen ein, kümmern uns aber nicht um eine Weitergabe an alle Sponsoren. Es ist ok, wenn wir den Lead vereinbarungsgemäß an die Sponsoren übergeben (bitte Hinweise an den Sponsor mitgeben).
Wenn wir dem Betroffenen bestätigen, dass wir den Widerruf umgesetzt haben, dann sollten wir ggf. darauf hinweisen, dass trotzdem noch weitere Kontaktaufnahmen durch Konradin vorkommen können. Nämlich dann, wenn er etwas bestellt hat, das noch nicht (vollständig) ausgeliefert ist.
Abzweig 2: Kontaktaufnahme zur Vertragserfüllung ist immer OK
Hat sich ein Betroffener z.B. für ein Webinar angemeldet und sofort danach widersprochen, dann…
- Leiten Sie den Widerspruch weiter an datenschutz-online@konradin.de
- Beantworten Sie ggf. Rückfragen zum Vorgang.
- Warten Sie auf die Bestätigung, dass der Wunsch umgesetzt wurde.
- Informieren Sie den Kunden, dass die Veränderungen wunschgemäß erledigt wurden UND weisen ihn darauf hin, dass es für die ordentliche Durchführung des Webinars noch weitere Kontaktaufnahme geben wird (Zugangscode, Reminder, Thankyou/Miss you-Mailing).
So verhält es sich in allen Fällen, bei denen wir einen Vertrag erfüllen müssen (z.B. Postadresse so lange speichern, wie ein Abo noch aktiv ist, sonst könnten wir keine Hefte schicken).